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- Frank Nüser
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CLICK & LEARN 360°
Die professionelle Vorbereitung auf die Theorieprüfung stützt sich auf die drei Grundpfeiler:
- Theorieunterricht in der Fahrschule (mit SCAN & TEACH),
- Vertiefen, Nachlesen bzw. Aufbereiten, selbständig oder in der Gruppe (mit dem Buch zu Hause, in der Fahrschule oder irgendwo unterwegs) und
- Üben am PC (mit der 360°- Software zu Haus, unterwegs oder in der Fahrschule).
Alle drei Lernbereiche sind systematisch aufeinander abgestimmt, das heißt:
thematischer Aufbau, inhaltliche Gliederung und Begrifflichkeit, Aufgabenstellungen und Erläuterungen sowie CHEATS (= Tipps zur leichteren Aneignung schwieriger Fragestellungen) finden sich systemübergreifend in allen drei Bereichen wieder.
So können sich die Fahrschüler rundum optimal auf die Prüfung vorbereiten: eben 360°.
DEGENER – Besser vorbereitet zum Erfolg!
Kraftwagen über 3,5 t zGM und Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit - Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
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- Frank Nüser
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Kraftwagen über 3,5 t zGm, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
auch mit Anhänger max. 750 kg zGm.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
- Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Befristung der Fahrerlaubnis
C1 und C1E: Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.
C und CE: Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Führerscheinklasse C1E (mittlerer Lastzug)
Welches Alter muss man haben?
•Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
•der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
•für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
•Ja, Klasse B und C1
Was darf man mit der Klasse C1E (mittlerer Lastzug) fahren?
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:
•einem Anhänger oder Sattelanhänger
•mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 3500 kg und
•einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als12000 kg
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:
•einem Anhänger oder Sattelanhänger
•mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
•einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als12000 kg
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
•Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw
< 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw7,5t
•Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfungberechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
•Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren
gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
•Ausweis
•Passbild (biometrisch)
•Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahre)
•Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
•Nachweis über Erste-Hilfe
•Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
•Vollzeitkurs: 5 Wochen
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
•entfällt
Praxis:
•Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
•Sonderfahrten:◦3 Fahrstunden Überlandfahrt
◦1 Fahrstunde Autobahnfahrt
◦1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung:
•entfällt
Praktische Prüfung:
•Dauer mindestens 85 min besteht aus Fahrprüfung 65 min
Verbinden oder Trennen
Welche Klassen schließt C1E mit ein?
•Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?
•Bis zum 50. Lebensjahr
•danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
•Ab 19.01.2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
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Führerscheinklasse C1 (mittlerer Lkw)
Welches Alter muss man haben?
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst:
Praxis:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Welche Klassen schließt C1 mit ein?
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?