Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH* von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH* von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
T
- Zugmaschinen mit einer bbH* von max. 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. - Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
- 16 Jahre für bbH* bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH* bis 60 km/h
alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich:
Nein
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
L
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Keine praktische Ausbildung erforderlich
T
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?
L
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
T
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Außerdem ist zu beachten:
L
- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
T
- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:
L und T
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
L und T
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.
bbH* = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit