Kraftwagen über 3,5 t zGM und Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit - Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße