(Pkw mit Anhänger)

Welches Alter muss man haben?

  1. 18 Jahre
    1.1.    bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr
    (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
  2. 17 Jahre
    2.1.    bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:
    2.1.1.  dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
    2.1.2.  dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
    2.1.3.  einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum
    Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja (Klasse B)

Was darf man mit der Klasse BE (Pkw und leichte Lkw mit großen Anhängern) fahren?

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
  • Nachweis über 1. Hilfe
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
  • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 1 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 1 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

entfällt

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 55 min besteht aus:

  • Fahren - 30 min
  • Verbinden oder Trennen

Welche Klassen schließt BE mit ein:

Klasse B, A M und L

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis BE?

Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt

Kurze Twiete 2. 24321 Lütjenburg +49 4381 6313 info(at)fahrschule-ramm.de Mo-Fr 16:00 bis 19:00