Kraftwagen über 3,5 t zGm, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, 

auch mit Anhänger max. 750 kg zGm.

Sie müssen mindestens 21/18  Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1

Theorie

  • 6 Doppelstunden  Grundstoff
  • 10 Doppelstunden  Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten
    • Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit
    • Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit
    • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
      Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit 
      Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit 
      Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit

 

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Befristung der Fahrerlaubnis

C1 und C1E: Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

C und CE: Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

Ausweis
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahre)
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis über Erste-Hilfe
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

 

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

 

Kurze Twiete 2. 24321 Lütjenburg +49 4381 6313 info(at)fahrschule-ramm.de Mo-Fr 16:00 bis 19:00