
Information (21)
Unterkategorien
Die richtige Wahl der Fahrschule für den Führerschein
Jetzt geht es los, nur welche Fahrschule ist die beste Wahl für mich und worauf muss ich achten? Die richtige Wahl der Fahrschule sollte gut überlegt und nicht vorschnell getroffen werden, denn hierbei handelt es sich um viel Geld. Wichtige Punkte für die richtige Fahrschule sind hier aufgeführt. Die richtige Fahrschule ist Vertrauenssache und sollte gut gewählt werden.
Bekannte und Freunde
Eine gute Mundpropaganda ist nach wie vor noch die beste Werbung und wirkt am vertrauenswürdigsten, deshalb ist die Meinung von Freunden, Bekannten und Verwanden sehr wichtig und nimmt starken Einfluss auf die Wahl der Fahrschule. Welche Arbeit die Fahrschule dabei geleistet hat, lässt sich daher leicht erfragen.
Telefonische Beratung
Umfassend Auskunft über Fahrschulfahrzeuge, den theoretischen- bzw. praktischen Unterricht oder Erläuterungen zu Fahrerlaubnisklassen, erteilt eine gute Fahrschule gerne telefonisch. Hierbei kann auch gleich nach den einzelnen Kosten für den Führerschein gefragt werden.
Probeunterricht
Ist es bei der ausgewählten Fahrschule möglich, an einen Probeunterricht mit teil zu nehmen, ein sogenannter Schnupperkurs? Eine gute Fahrschule lädt hierbei zu einem theoretischen Unterricht ein, bei dieser Gelegenheit kann geprüft werden, ob einem die Fahrschule zusagt und gute Örtlichkeiten gegeben sind.
Sympathisch
Bei einem persönlichen Kontakt mit der Fahrschule bzw. dem Fahrlehrer ist die Sympathie wichtig. Durch ein persönliches Gespräch ist es möglich, sich ein Bild über die Professionalität und Sympathie des Fahrlehrers zu erstellen und nach seinen persönlichen Kriterien zu urteilen.
Kosten
Sind die Kosten und Gebühren für die Führerscheinausbildung angemessen, gerechtfertigt und vollständig? Preise von verschiedenen Fahrschulen sollten dabei gut verglichen werden, doch nicht immer ist die billigste Fahrschule die beste Wahl. Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, können wir Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen lassen.
Vertrag
Gut geführte und seriöse Fahrschulen gehen mit dem Fahrschüler einen Ausbildungsvertrag ein. Der Vertrag beinhaltet die gesamten Preise (einzeln aufgeführt) für die Ausbildung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule.
Regelmäßigkeit
Ist der theoretische Unterricht regelmäßig (mindestens 2 x 90Minuten die Woche) und kann der Unterricht evtl. ausfallen oder verschoben werden? Finden in regelmäßigen und kurzen Abständen Fahrstunden statt? Werden vor der Prüfung Zusatzstunden angeboten? Der Fahrlehrer sollte auch stets pünktlich und zuverlässig sein.
Fahrschulwechsel
Falls es in der Fahrschule zu Streitigkeiten kommt, sollte man, nachdem man das Gespräch mit seinem Fahrlehrer gesucht hat, keine Angst vor einen Fahrschulwechsel haben. Denn unter Stress zu fahren ist sehr gefährlich. Die meisten Fahrschulen helfen bei einem Wechsel und unterstützen einen dabei.
Seminare
Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
Lastkraftwagen
Personenkraftwagen
Zweirad
BKF Weiterbildung für Berufskraftfahrer
ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.
Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt.
Fahreignungsseminar (FES) Punktestop mit eventuellem Punkteabbau
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Bei einem Stand von 1 - 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
- Bei einem Stand von 6 - 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden..
- Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
- Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.
Klasse L
ab 16 Jahre
direkter Erwerb
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbst fahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Klasse T
Beinhaltet AM, L
ab 16/18 Jahre
direkter Erwerb
ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen oder selbst fahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
weitere...
Führerscheinklasse AM (Leichtkraftfahrzeuge)
Welches Alter muss man haben?
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Was darf ich mit der Klasse AM fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder
nicht mehr als 45 km/h bbH und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm auch mit Beiwagen
Fahrräder mit Hilfsmotor nicht mehr als 45 km/h bbH und
einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 KW oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm weisen die Merkmale eines Fahrrades auf
Dreirädrige Kleinkrafträder
nicht mehr als 45 km/h bbH nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor
max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
nicht mehr als 45 km/h bbH nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor
max. 4 KW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren
max. 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Dauer mindestens 45 Minuten
Welche Klassen schließt AM mit ein?
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis AM?
Führerscheinklasse A2 (Motorrad, begrenzt)
Welches Alter muss man haben?
Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?
einer max. Nennleistung von 35 KW
einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre)
Praxis:
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2Fahrstunden Autobahnfahrt
1Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2
Welche Klassen schließt A2 mit ein?
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A2?
Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt
Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)
Welches Alter muss man haben?
Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung
Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Die Ausbildung umfasst:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Welche Klassen schließt A1 mit ein?
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A1?
Führerscheinklasse A (Motorrad, unbegrenzt)
Welches Alter muss man haben?
Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:
24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
nein
Was darf man mit der Klasse A fahren?
Krafträder, auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr als 15 KW Nennleistung.
Prüfung auf Kraftrad erforderlich
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:
Ausweis
Passbild (biometrisch)
Sehtest (nicht älter als 1 Jahre)
Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Die Ausbildung umfasst:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
entfällt beim Aufstieg A2 auf A
Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
<>Sonderfahrten: A
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt
<>Sonderfahrten: A2 auf A
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A
Welche Klassen schließt A mit ein?
Klasse A2, A1 und AM
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis A?
Ab 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt