Führerschein L und T

Was darf ich mit diesen Klassen fahren?

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH* von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH* von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: -

T

  • Zugmaschinen mit einer bbH* von max. 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Sie müssen mindestens

  • 16 Jahre für bbH* bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH* bis 60 km/h

alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich:

Nein

Eingeschlossene Klassen:

AM, L

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

L

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

T

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss ich machen?

L

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt

T

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
  • Dauer mindestens 70 Minuten
    (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

Außerdem ist zu beachten:

L

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.

T

  • Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag auf Fahrerlaubnis beizufügen sind:

L und T

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes

L und T

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.

bbH* = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

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